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   AG Berlin-Spandau, 15.04.2011 - 15 C 8/11   

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https://dejure.org/2011,22458
AG Berlin-Spandau, 15.04.2011 - 15 C 8/11 (https://dejure.org/2011,22458)
AG Berlin-Spandau, Entscheidung vom 15.04.2011 - 15 C 8/11 (https://dejure.org/2011,22458)
AG Berlin-Spandau, Entscheidung vom 15. April 2011 - 15 C 8/11 (https://dejure.org/2011,22458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietschuldenfreiheitsbescheinigung; Verzicht auf Forderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Mietschuldenerlass durch Mietschuldenfreiheitsbescheinigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Mietschuldenfreiheitsbescheinigung stellt keinen Verzicht auf bestehende Mietforderungen dar

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1308
  • NZM 2011, 883
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08

    Kein Anspruch des Mieters gegen den ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer

    Auszug aus AG Berlin-Spandau, 15.04.2011 - 15 C 8/11
    b) Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30.9.2009 (VIII ZR 238/08) ausgeführt, dass unter anderem deshalb kein Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestehe, weil diese eine gewisse Nähe zur arbeitsrechtlichen Ausgleichsquittung aufweise, der bekanntermaßen die Wirkung einer Verzichtserklärung oder eines negativen Schuldanerkenntnisses zukomme.

    Denn ein Vermieter stellt derartige Bescheinigungen - in Ermangelung einer vertraglichen und gesetzlichen (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 30.9.2009 - VIII ZR 238/08) Verpflichtung - letztlich nur aus Kulanz aus.

    c) Auch als bloße Wissenserklärung ohne rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gleichwohl beweisrechtlich insoweit von Bedeutung, dass entgegen den allgemeinen Regeln der Vermieter im Wege einer Beweislastumkehr darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat, dass der Mieter die geschuldete Miete nicht gezahlt hat (so offenbar auch BGH, Urt. 30.9.2009 - VIII ZR 238/08).

  • BGH, 07.03.2006 - VI ZR 54/05

    Verzicht auf weitere Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung der

    Auszug aus AG Berlin-Spandau, 15.04.2011 - 15 C 8/11
    Es muss insbesondere mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar sein, dass eine materiellrechtlich wirkende Erklärung abgegeben werden soll (vgl. BGH, NJW 2006, 1511, 1512 - juris Rn. 10).

    Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass empfangsbedürftige Willenserklärungen nach beiden Seiten hin interessengerecht auszulegen sind (BGH, NJW 2006, 1511, 1512 - juris Rn. 10).

  • LG Berlin, 11.07.2008 - 63 S 475/07
    Auszug aus AG Berlin-Spandau, 15.04.2011 - 15 C 8/11
    a) Der Zweck einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung besteht darin, einen neuen Vermieter über das Fehlen von Zahlungsrückständen aus dem bisherigen Mietverhältnis aufzuklären (vgl. LG Berlin, Urt. 11.7.2008 - 63 S 475/07, BeckRS 2009, 00128; AG Berlin-Schöneberg, GE 2006, 975).
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